Grenzinspektionsstelle

Laut den europäischen Verordnungen müssen Produkte tierischen Ursprungs ebenso wie Kartoffeln, Gemüse und Obst aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) bei Ankunft in der EU verschiedenen Kontrollen unterzogen werden. Dies gilt für Import und Weitertransport durch das Hoheitsgebiet der EU in ein Drittland.

An verschiedenen Standorten bieten wir die Möglichkeit, diese Inspektionen von den jeweiligen Instanzen durchführen zu lassen. Auf Wunsch können wir die diesbezüglich erforderlichen Dokumente für Sie erstellen und Ihnen bei den jeweiligen Inspektionen behilflich sein.

Die Dokumentation und deren Abwicklung gehören zum Tagesgeschäft. Informieren Sie sich über unsere Möglichkeiten.